Jagdwaffenversicherung.de
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Günstige Jagdhaftpflichtversicherung / Jagdhaftpflicht

Um in Deutschland einen Jagdschein lösen oder dessen Verlängerung bei der zuständigen Jagdbehörde beantragen zu können, benötigt man einen Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Die Versicherungszusage muss mindestens deckungsgleich mit der Laufzeit des beantragten Zeitraumes (bis zu drei Jahren) für den Jagdschein sein. Um die Jagdwaffen behalten zu dürfen müssen auch ehemalige Jäger den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen. Die Jagdhaftpflicht ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie ist auch die beste Lösung für jeden aktiven Waidmann und Besitzer von Jagdhunden und Beizvögeln.
Auch bei größter Umsicht und Sorgfalt können im Revier Schäden und Unfälle passieren, für die Dritte Sie verantwortlich machen. Gegen dieses finanzielle Risiko schützt Sie als Jäger die Jagdhaftpflichtversicherung. Zum Beispiel löst sich versehentlich ein Schuss aus Ihrem Jagdgewehr und eine Sache wird beschädigt oder ein Jagdgast wird verletzt oder sogar tötet.
Ob Sie als Eigentümer oder Pächter zur eigenen Jagd einladen, oder Sie selbst zu Gast auf fremden Jagdgesellschaften sind, die Jagdhaftpflicht schützt Sie in allen Situationen rund um die Jagd vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Den Risiken, denen Jäger, Jagdpächter, Waffenbesitzer, Hundehalter und Forstbeamte unterliegen, zählen u. a. Jagdunfälle von Personen, Sachbeschädigungen und auch Folgeschäden nach gesundheitsschädigendem weitergereichtem Wildbret. Die Jagdhaftpflicht deckt in der Regel alle entstehenden Kosten ab.
Gesetzlich vorgeschrieben sind in Deutschland folgende Versicherungssummen:
500.000 Euro für Personenschäden
50.000 Euro für Sachschäden
Empfehlenswert sind jedoch für Personen- und Sachschäden pauschal mindestens 5.000.000 Euro zu vereinbaren. Mit einer Deckungssumme von bis zu 15 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind Sie bestens vor den Risiken der Jagdausübung geschützt, da auch ein Jäger nach BGB § 823 unbegrenzt für die von ihm verursachten Schäden haftet. Auch außerhalb des Jagdbetriebs sind die Jagdhunde und der Gebrauch von Schusswaffen und Munition bei der Jagdhaftpflicht mitversichert.
Rufen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gern ein Angebot rund um die Jagd.
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